Warum das überhaupt relevant ist
Die KSK sorgt dafür, dass selbstständige Künstler:innen, Designer:innen, Fotograf:innen, Journalist:innen und viele andere Kreative ähnlich abgesichert sind wie Angestellte. Das bedeutet: Die KSK übernimmt in diesem Fall die Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wer privat krankenversichert bleiben möchte, muss bestimmte Befreiungsvoraussetzungen erfüllen – sonst wird automatisch eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgelöst.
Die Grundregel: Versicherungspflicht in der GKV
Sobald du über die KSK versichert wirst, bist du grundsätzlich gesetzlich krankenversicherungspflichtig.
Das ist der Normalfall nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Nur wer sich rechtzeitig befreien lässt, darf privat versichert bleiben. Wenn du nicht in der KSK Mitglied bist, hast du die freie Wahl und für dich als Selbstständige gibt es keine speziellen regeln, ob du dich privat versichern darfst oder nicht.
Wann du dich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen kannst
Es gibt zwei Fälle, in denen die KSK eine Befreiung zugunsten der PKV genehmigt:
1. Befreiung als Berufsanfängerin
- Du bist in den ersten drei Jahren deiner selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Innerhalb dieser Zeit kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben.
- Diese Befreiung gilt jedoch nur während dieser drei Jahre. Sie endet automatisch drei Jahre nach Ablauf der Berufsanfängerzeit – jeweils zum 31. März des folgenden Jahres.
- Ab dem 1. April tritt dann automatisch wieder Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ein, es sei denn, du erfüllst zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Befreiung als Höherverdienende
Wichtig: Der Dreijahreszeitraum beginnt nicht mit der Gewerbeanmeldung, sondern mit dem Zeitpunkt, an dem du deine selbstständige Tätigkeit tatsächlich aufgenommen und erstmals Einnahmen erzielt hast. Wenn du also schon vor deiner Gewerbeanmeldung Aufträge hattest und Geld verdient hast, läuft die Berufsanfängerzeit ab diesem Zeitpunkt – sie kann also schon früher abgelaufen sein.
2. Befreiung als Höherverdienende
- Du verdienst im Durchschnitt der letzten drei Jahre mehr als die Versicherungspflichtgrenze
- Wenn du diese Grenze überschreitest, kannst du dich dauerhaft befreien lassen und in der privaten Krankenversicherung bleiben.
- Diese Befreiung ist unwiderruflich – auch, wenn du später weniger verdienst oder deine Tätigkeit unterbrichst.
Aufgrund dessen, dass diese Entscheidung unwiderruflich ist, sollte diese sorgfältig getroffen werden. Bei geringerem Einkommen müssen die Beiträge für die PKV trotzdem in voller Höhe gezahlt werden, nicht wie bei der GKV, wo sich die Beiträge dem Einkommen prozentual anpassen. Zudem gibt es keine kostenfreie Familienversicherung. Wenn du also mehrere Kinder haben möchtest, solltest du im Hinterkopf behalten, dass du für jedes Kind eine PKV zahlen musst (diese kostet aber weniger als bei Erwachsenen).
Was du tun kannst, um sicherzugehen
Wenn du der KSK beitreten möchtest, dich aber privat Versichern möchtest oder es bereits getan hast, solltest du alles prüfen bevor du deinen Antrag stellst (das kann nämlich ziemlich kompliziert sein). Wenn du dir nicht ganz sicher bist, ruf am Besten bei der KSK direkt an und frag nach. Mein Tipp: direkt morgens um 9 Uhr, da kommt man meist ganz gut durch.
Mein Fazit
Wenn du über die KSK versicherungspflichtig wirst, kannst du nicht automatisch privat versichert bleiben. Nur mit einer bewilligten Befreiung – entweder als Berufsanfängerin oder als Höherverdienerin – ist das möglich. Überlege dir gut, welcher Weg für dich langfristig sinnvoll ist: Die gesetzliche bietet soziale Sicherheit, die private mehr individuelle Leistungen, aber auch mehr Kostenrisiko.
