Viele Selbstständige sind privat krankenversichert, bevor sie in die Künstlersozialkasse (KSK) aufgenommen werden.
Doch was viele nicht wissen: Wer über die KSK versicherungspflichtig wird, kann nicht automatisch privat versichert bleiben. Es gibt klare gesetzliche Regeln, wann eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflichtmöglich ist – und wann nicht.

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